Die Haltung von Bienen muss beim zuständigen Veterinäramt gemäß der Bienenseuchenverordnung gemeldet werden. Neuimker sollten den unten stehenden Tierhalterantrag ausfüllen und an das Landratsamt bzw. Ordnungsamt schicken. Ohne eine gültige Tierhalternummer können keine Varroa-Behandlungsmittel über den Verein bezogen werden!